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AGB/Streitbeilegung

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EU- und Verbraucherschlichtungsstellen / Streitbeilegungsverfahren

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Wir nehmen nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren teil, welches ansonsten unter folgendem Link zu finden ist:

EC.Europa.eu/consumers/odr

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Ebenfalls nehmen wir nicht am Verfahren von Verbraucherschlichtungsstellen teil, da wir daran glauben jedes Problem zusammen mit dem Kunden direkt lösen zu können.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltung
1.1 Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis anderer, von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers Lieferungen durchführen.
1.2 Für EDV-Software gelten ergänzend die „Software-Nutzungsbedingungen“.
1.3 Unsere Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Erst mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Auch Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind ebenfalls nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten und Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Lieferbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart liefern wir unsere Waren grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie zum Beispiel die rechtzeitige Anlieferung des Fahrzeugs, oder die Leistung einer Anzahlung oder Vorkasse, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.  Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Verzug zumindest grob fahrlässig zu vertreten. Werden der Versand beziehungsweise die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- beziehungsweise der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Lieferfristen laufen ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.

4. Preise
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Karlsruhe oder ab Werk zzgl. Fracht, Porto und Verpackung. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen,
steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Rücksendung der Ware ist nur dann zulässig, wenn hierüber vorher mit uns eine Vereinbarung getroffen worden ist. Die Rücksendung muss stets frei erfolgen. Waren, die nach Muster oder nach besonderer Vorschrift bestellt bzw. angefertigt worden sind (Sonderanfertigungen), werden nicht zurückgenommen.

6. Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anders vereinbart (z.B. Online-Kauf), sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Rechnungsbeträge bis EURO 1.500,00 sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Rechnungsbeträge über EURO 1.500,00 sind sofort bei Übergabe der Ware fällig. Sollte Ihr Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, sind wir berechtigt Rücklastschriftgebühren in Höhe von € 10,00 zzgl. einer Bearbeitungsgebühr geltend zu machen, wobei Ihnen der Gegenbeweis, dass geringere Gebühren angefallen sind frei bleibt. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Berechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, werden wir die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB geltend machen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Bei Sonderanfertigungen oder Einbau in fremde Fahrzeuge behalten wir uns Vorkasse oder Teilanzahlung vor.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
7.2 Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers wegen Diebstahls, Bruchs, Feuer-, Wasser- und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
7.3 Der Besteller darf den Liefergegenstand nicht zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Fristsetzung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie
die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.5 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Seiten des Bestellers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
7.6 Der Besteller kann die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern oder verarbeiten. Dies gilt jedoch nur, solange der Besteller mit seiner Zahlung an uns nicht in Verzug ist. Die Forderungen,
die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an und sind berechtigt, Auskunft über die Abnehmer und die Höhe der Forderung zu verlangen. Der Besteller bleibt neben uns zur Einziehung der Forderungen gegen die Abnehmer befugt, solange nicht von uns etwas anderes bestimmt wird. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Liefergegenständen, die nicht uns gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Preises als abgetreten.
7.7 Etwaige Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird der Liefergegenstand durch Verbindung oder Vermengung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache oder wird durch die Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt uns der Besteller bereits hiermit sein Eigentum beziehungsweise Miteigentum an dieser Sache und verpflichtet sich, die Sache für uns mit kaufmännischer Sorgfalt und unentgeltlich in Verwahrung zu halten. Im Falle der Weiterveräußerung findet Ziffer 7.6 entsprechende Anwendung. Bei Entstehen von Miteigentum entspricht unser Anteil dem Teil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der neuen Sache ergibt.
7.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.
7.9 Soweit die Rechtsordnung eines Staates, in den die Liefergegenstände geliefert werden sollen, als Voraussetzung für die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch den Gläubigern des Bestellers gegenüber besondere Erfordernisse vorsieht, ist es Aufgabe des Bestellers, unverzüglich alles zu tun, damit der Eigentumsvorbehalt zum Entstehen kommt und bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises erhalten bleibt. Der Besteller trägt die damit eventuell verbundenen Kosten.

8. Gewährleistung
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ab Lieferdatum leisten wir für Mängel der Kaufsache nach unserer Wahl zunächst Nachbesserung, Ersatz, Kaufpreisminderung oder Gutschrift. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an unseren Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach unserer Wahl, dass:
a. das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;
b. der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und einer unserer Mitarbeiter zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Von den durch die Nachbesserung beziehungsweise Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der Monteure und Hilfskräfte sowie sonstige Mitarbeiter und Vertreter. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Sachmängel in folgenden Fällen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung und ungeeignete Betriebsmittel.

9. Haftung
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir -aus welchen Rechtsgründen auch immer- nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit von uns garantiert wurden,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
- Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Datenschutz
Die zur Abwicklung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Besteller zur Verfügung gestellt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Wir verpflichten uns, alle persönlichen Daten vertraulich
zu behandeln und vor jedem unberechtigten Zugriff zu schützen. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wobei den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Datenvermeidung in besonderer Weise Rechnung getragen wird.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der BRD ggf. unter Einschluss des UN-Kaufrechts.

12. Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften aller Art ist ebenfalls Karlsruhe. Wir sind weiter berechtigt, den Besteller nach unserer Wahl am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des
Erfüllungsortes zu verklagen.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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